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Allgemeines

Wie sind die Öffnungszeiten Ihrer Kanzlei?

Unser Büro ist für Sie montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, sowie freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Ob Privatperson oder Geschäftskunde – auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, einen Termin über das Kontaktformular zu vereinbaren. Dort tragen Sie einfach Ihre Kontaktdaten ein und geben an, welches Anliegen bearbeitet werden soll. Alternativ freuen wir uns auf Ihren Anruf. Nach Aufnahme Ihrer Daten ermitteln wir zunächst, ob Kapazitäten bestehen und melden uns anschließend bei Ihnen zurück.

Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?

Je nach Kapazität bemühen wir uns, Ihren Terminwünschen nachzukommen und Ihnen so zeitnah wie möglich einen Termin zu geben. Für Neumandate bieten wir gerne ein Kennenlerngespräch per Telefon an, in dem wir gemeinsam klären, wie das weitere Vorgehen zu gestalten ist.

Kann ich auch persönlich vorbeikommen, um einen Termin zu vereinbaren?

Da wir uns voll und ganz auf die anstehenden Aufgaben unserer Mandant*innen konzentrieren, sind Kapazitäten für spontane Besuche ohne vorherige Terminvereinbarung nicht vorhanden.

Kann ich meine Buchführungs- und Steuerunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten abgeben?

Dies ist problemlos möglich. Vor unserer Steuerkanzlei finden Sie einen Briefkasten mit einem großen Fach für Ordner. Dieser schließt nach dem Öffnen wieder komplett und lässt sich nur von unserer Seite des Büros aus mit einem Schlüssel öffnen. Buchführungen kleineren Umfangs können Sie auch in einem Umschlag in unseren normalen Briefkasten werfen. Beide Briefkästen werden täglich geleert.

Was muss ich beim Wechsel meines Steuerberaters beachten?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit Ihrem Unternehmen in unsere Kanzlei zu wechseln, ist Ihr bisheriger Steuerberater dazu verpflichtet, die bestehenden Daten an den nachfolgenden Mandatsträger weiterzugeben. Als Privatperson überlassen Sie uns einfach Ihre aktuellen Unterlagen und wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre aktuelle Situation.

Steuerberatung

Welche Angaben gehören auf eine ordnungsgemäße Rechnung?

  • Ihre Anschrift und die Anschrift des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • das Rechnungsdatum
  • das Liefer- und Leistungsdatum
  • die Art und Menge bzw. Beschreibung der Leistung
  • den Preis für die erbrachte Leistung (Netto, USt-Satz)
  • Hinweis: Ist geregelt im §§ 14,14a UStG
     

Wie gehen Sie in Ihrer Kanzlei mit sensiblen Daten um?

Da wir unter Schweigepflicht stehen, dürfen wir keinerlei Daten an Dritte weitergeben. Es besteht die Möglichkeit, E-Mails verschlüsselt per Passwort an Sie zu versenden, sodass Dritte keine Möglichkeit haben, diese E-Mails zu öffnen und zu lesen. Sollten Sie ein Unternehmen mit Mitarbeitern führen und uns mit Ihrer Lohnabrechnung betrauen, gilt ebenfalls die Schweigepflicht. Das heißt, wir dürfen auch den Mitarbeitern keine Auskunft geben.

Welche Aufgaben können wir für Sie übernehmen?

Wir unterstützen Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und erstellen Steuererklärungen jeglicher Art für Sie. Neben der Prüfung von Steuerbescheiden und Ihrer Vertretung vor Finanzbehörden wie dem Finanzamt oder dem Finanzgericht beraten wir Sie umfassend in Sachen Steuergestaltung, Vermögensplanung und Existenzgründung.

Einkommensteuer

Bis wann müssen Belege für die Einkommensteuer eingereicht werden?

Wir bitten Sie, die Belege fristgerecht und unter Beachtung ausreichender Bearbeitungszeiten bei uns einzureichen. Wir bearbeiten für unsere Mandanten die Steuererklärungen ganzjährig, so dass wir Sie dazu anhalten, Ihre Steuererklärungsunterlagen immer so früh wie möglich einzureichen.

Kann ich die Honorarkosten vom Steuerberater in der Steuererklärung ansetzen?

Die Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern sie zur Ermittlung Ihrer Einkünfte anfallen, also beruflich veranlasst sind. Privat veranlasste Steuerberatungskosten lassen sich dagegen nicht von der Steuer absetzen.

Welche Kosten fallen für eine Einkommensteuererklärung an?

Die Kosten für eine Steuererklärung hängen unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Steuerfalles ab, sowie von dem Aufwand, welche zur Erstellung der Erklärung benötigt wird. Da wir gesetzlich an die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) gebunden sind, erfolgt die Berechnung aller Gebühren gemäß der StBVV. Gerne führen wir für Sie eine beispielhafte Berechnung der für Ihre Steuererklärung anfallenden Gebühren durch.

Wer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Die Einkommensteuerpflicht variiert je nach Höhe der Einkünfte und Bezüge, weshalb sie in diesem Rahmen nur exemplarisch dargestellt werden kann. Grundsätzlich nicht steuerpflichtig sind Arbeitnehmer der Steuerklassen I oder 4/4 ohne Nebenverdienst oder Leistungsbezug, sowie Rentner mit einer Rente unter dem Grundfreibetrag. Zur Abgabe verpflichtet sind dagegen selbstständige Unternehmer oder Personen, die Einkommen durch Vermietung erzielen. Gerne prüfen wir Ihren individuellen Einzelfall, um zu klären, ob Sie einkommensteuerpflichtig sind.

Wie lange muss ich nach Abgabe der Freigabe auf den Steuerbescheid warten?

Da es keine Frist gibt, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss, kann der Bearbeitungszeitraum je nach Auslastung variieren. Wenn Sie eine vollständige Steuererklärung abgegeben haben und eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantwortet sind, kann ein ungefährer Richtwert von 6 bis 8 Wochen angegeben werden. 

Der Steuerbescheid, den Sie dann erhalten, ist ein amtliches Dokument der Finanzbehörde, das jedes Jahr gleich aufgebaut ist. Sie sehen darauf, wie viel Steuern Sie zahlen müssen und ob eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung fällig ist. Natürlich haben wir Ihren Steuerbescheid zu diesem Zeitpunkt bereits für Sie geprüft und festgestellt, ob die Steuerfestsetzung korrekt ist.

Woher weiß ich, ob ich vom Finanzamt eine Erstattung bekomme oder nachzahlen muss?

Gemeinsam mit der für Sie fertiggestellten Steuererklärung erhalten Sie von uns natürlich eine Steuerberechnung, die etwaige Erstattungen oder Nachzahlungen für Sie klar ausweist.

Welche Frist besteht für die Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung muss einmal jährlich bis zum 31.07. abgegeben werden. Bis zu diesem Termin muss die Steuererklärung dem Finanzamt vorliegen. Diese Frist gilt allerdings nicht für steuerlich beratene Steuerpflichtige. Für unsere aktiven Mandanten gelten erweiterte Fristen bis jeweils Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen hat die Bundesfinanzverwaltung für die aktuellen Steuerjahre jedoch abweichende Fristen eingeräumt:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 02. Juni 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026
  • Steuererklärung 2025: 01. März 2027

Fristen

Welche Frist besteht für die Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung muss einmal jährlich bis zum 31.07. abgegeben werden. Bis zu diesem Termin muss die Steuererklärung dem Finanzamt vorliegen. Diese Frist gilt allerdings nicht für steuerlich beratene Steuerpflichtige. Für unsere aktiven Mandanten gelten erweiterte Fristen bis jeweils Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen hat die Bundesfinanzverwaltung für die aktuellen Steuerjahre jedoch abweichende Fristen eingeräumt:

  • Steuererklärung 2020: 31. August 2022
  • Steuererklärung 2021: 31. August 2023
  • Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
  • Steuererklärung 2023: 02. Juni 2025
  • Steuererklärung 2024: 30. April 2026
  • Steuererklärung 2025: 01. März 2027

In welchem Rhythmus muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) ist grundsätzlich vierteljährlich abzugeben. Wenn die gezahlte Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500€ betragen hat, ist die Voranmeldung monatlich abzugeben. Betrug die gezahlte Umsatzsteuer weniger als 1.000€, kann das Finanzamt den Unternehmer von der unterjährigen Abgabe der Steuer befreien. Dann wird eine Jahreserklärung abgegeben.

Wann muss ich meine Belege für die Buchhaltung einreichen?

Um eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten zu können, sollten die Unterlagen (mit Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung) bis spätestens zum 20. des Folgemonats eingereicht werden. Ohne Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung so schnell wie möglich.

Welche Fristen gibt es für die Umsatzsteuer?

Um sich etwas mehr Luft in Sachen Buchhaltung zu verschaffen, besteht die Möglichkeit, für die Umsatzsteuer eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Sie räumt Ihnen einen Monat mehr Zeit ein, um Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Um die Dauerfristverlängerung zu erhalten, muss zum Jahresbeginn eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres geleistet werden. Dieser Betrag wird mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Dezember verrechnet.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen gewerbliche Unternehmer alle Belege mindestens 6 oder 10 Jahre aufbewahren (s. §§ 238, 257 HGB). Sie gelten als Nachweis für die Richtigkeit der Buchungen und Eintragungen. Für Belege, die einer Buchung zugrunde liegen, können sich diese Fristen auch verlängern (§ 147 Abs. 3 AO).

Finanzbuchhaltung

Bis wann müssen Belege für die Buchhaltung eingereicht werden?

Als Existenzgründer müssen Sie in den ersten 2 Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, und zwar jeweils am 10. Tag des Monats für den vergangenen Monat.

Für wen besteht eine Buchführungspflicht?

Aufzeichnungspflichten bestehen generell für alle Selbstständigen und Unternehmen. Sie leiten sich aus HGB, AO und Einzelsteuergesetzen ab. Ab 800.000 Umsatz oder 80.000 Gewinn gelten erweiterte Aufzeichnungspflichten i.S. der vollumfänglichen Buchführungspflichten gem. § 238 HGB oder §§ 140, 141 AO.

Was ist der Unterschied zwischen einer steuerlichen Gewinnermittlung und einem Jahresabschluss?

Abhängig vom Umfang der o.g. Aufzeichnungspflichten kann eine steuerliche Gewinnermittlung wie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichen. Im Falle der vollumfänglichen Buchführungspflicht ist ein Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.

Was versteht man unter Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist ein entscheidender Teil des Rechnungswesens eines Unternehmens. Sie beinhaltet die Erfassung, Organisation, Analyse und Auswertung von Finanzinformationen, um einen Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens zu erhalten. In den Bereich der FiBu fällt außerdem die Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Erstellung von Buchungen, sowie die Durchführung von Kontenabstimmungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Welche Belege werden zur Erstellung der laufenden Buchhaltung benötigt?

Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Kontoauszüge
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Kassenbuch inkl. aller bar bezahlten Belege.
  • Handwerkerrechnungen
  • Versicherungen
  • Verträge

Wie ordne ich meine Buchhaltungsunterlagen korrekt?

Die Unterlagen werden chronologisch nach Datum sortiert, wobei die neuesten Belege immer obenauf geheftet werden. Trennblätter für Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassen- oder Bankbewegungen erleichtern die Durchsicht der Unterlagen. Alle Kontoauszüge sollten vollständig und chronologisch abgeheftet werden, angefangen mit Kontoauszug Nr. 1 unten und allen weiteren Kontoauszügen obenauf. Hinter den jeweiligen Kontoauszug werden die dazugehörigen Belege geheftet. Bei monatlich wiederkehrenden Buchungen muss nicht jedes Mal ein neuer Beleg abgeheftet werden.

Kosten

Ist das Honorar in der Steuerberatung erfolgsabhängig?

Nein, die Kosten werden gemäß der Steuerberatervergütungsordnung (StbVV) abgerechnet und variieren nach Leistung. In den meisten Fällen erfolgt eine Abrechnung nach Gegenstandswerten, kombiniert mit dem Satz, den man aus dem Gebührenrahmen auswählen kann.

Welche Kosten fallen für eine Steuererklärung an?

Die Kosten für eine Steuererklärung hängen unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Steuerfalles ab, sowie vom Aufwand, welcher zur Erstellung der Erklärung benötigt wird. Da wir gesetzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) gebunden sind, erfolgt die Berechnung aller Gebühren gemäß der StbVV.

Wie kann ich eine dienstliche Handynutzung nachweisen?

Die Möglichkeit, die dienstliche Handynutzung nachzuweisen, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel den Unternehmensrichtlinien und der Technologie, die in Ihrem Unternehmen angewendet wird, z. B. Anruflisten und SMS-Protokolle, Mobile Device Management-Software (MDM), E-Mail- und Messaging-Verläufe oder Zeiterfassungssysteme. Arbeitnehmer*innen können bis zu 20% ihrer Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten als Werbungskosten ohne Vorlage von Belegen geltend machen. Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgaben für Ihr Handy als Betriebsausgaben absetzen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und somit die Höhe der Einkommensteuer verringert.

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